Sie importieren Waren aus Drittländern und sind seit dem 01.10.2023 gemäß EU-Richtlinie 2023/956 verpflichtet, Meldungen über diese Importe im EU-Übergangsmelderegister abzugeben? Dann kann Sie CBAM.one als verlässlicher Partner hierbei professionell unterstützen - von der allgemeinen Beratung über die Identifizierung betroffener Warengruppen und Artikel bis hin zur Unterstützung bei der Registrierung ihres Unternehmens im EU-Portal zur Abgabe der gesetzlich verpflichtenden Meldung im EU-Übergangsmelderegister.
Mit umfassenden Fachwissen und in der Praxis bewährten Strategien zur praktischen Umsetzung der Verordnung im Unternehmen unterstütze ich Sie dabei die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und ihr Unternehmen fit für die bestehenden und kommenden Aufgaben zu machen.
Am 01.10.2023 startete die neue EU-Verordnung 2023/956 zur Einführung eines CO2-Grenzausgleichssystems (Carbon Border Adjustment Mechanism - CBAM) als Teil des EU-Klimaprogramms "Fit for 55", welches das Ziel hat die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber den Werten von 1990 um mindestens 55%zu senken. Weitere Informationen hierzu unter: https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/co2-grenzausgleichssystem-cbam-sorgt-fuer-faire
Mit Start am 01.10.2023 müssen bestimmte Waren (oder aus diesen Waren hergestellte Veredlungserzeugnisse) mit Ursprung in einem Drittland bei Einführung in das Zollgebiet der Union vom einführenden Unternehmen im EU-Melderegister (Übergangsregister) offiziell gemeldet werden.
Aktuell sind nachfolgende Warengruppen von der Verordnung betroffen (der Warenkatalog wird zukünftig noch erweitert):
Alle oben genannten Waren aus den o.a. Gruppen müssen seit Q4/2023 mit Ursprung in einem Drittland ab einem Wert von 150 Euro im EU-Übergangsmelderegister gemeldet werden. Die Meldungen sind quartalsweise für das jeweils vergangene Quartal (bezogen auf die Zolltarifnummer und das Ursprungsland) zu melden.
Die Umsetzung der EU-Verordnung ist für das importierende Unternehmen verpflichtend und wird bei Nichtbeachtung entsprechend mit Geldstrafen sanktioniert. Weiterhin wird es nach einer Übergangsfrist zu einer Verschärfung der Sanktionen kommen bis hin zum Importverbot für das eigene Unternehmen.
Da ich als Einkaufsleiter bei einem mittelständischen Großhandelsunternehmen ebenfalls diese Verordnung umsetzten muss und durch viele Gespräche mit anderen Unternehmen festgestellt habe, dass es zu diesem Thema und seiner Umsetzung noch viele Fragen gibt, möchte ich andere Unternehmen hierbei unterstützen.
Durch meine langjährige berufliche Tätigkeit in unterschiedlichen Branchen und bei unterschiedlichen Unternehmensgrößen weiß ich, dass nicht jedes Unternehmen in der Lage ist, die vielfältigen Anforderungen mit eigenen Fachleuten umzusetzen und auch nicht die finanziellen Mittel hat, kostspielige Softwarelösungen zu implementieren.
Beschäftigt man sich intensiver mit dem Thema "CBAM" und der Umsetzung für das eigene Unternehmen, stellt man schnell fest, dass die Angebote und Softwarelösungen nicht den eigenen Erwartungen und dem Budget entsprechen. "One-size-fits-all"-Lösungen existieren nicht und sind auch für viele KMU's mit ihren überschaubaren Importumfängen nicht wirtschaftlich.
Aus diesem Grund habe ich mich dazu entschlossen, neben meiner Festanstellung hilfesuchenden Unternehmen bei der Umsetzung der recht komplexen EU-Verordnung zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems zu unterstützen. Hierfür biete ich auf das jeweilige Unternehmen angepasste Dienstleistungspakete an, je nach Leistungsumfang auf Stundensatzbasis oder als Pauschale.
Da ich diese Dienstleistung nebenberuflich ausführe, führt es aktuell dazu, dass ich nach Ihrer Kontaktaufnahme ggf. erst zeitversetzt antworten kann. Wenn Sie mir bei Interesse an meiner Dienstleistung eine Nachricht mit ihrer Problemstellung und ihren Kontaktdaten zukommen lassen, können wir gerne telefonisch oder persönlich einen entsprechenden Lösungsansatz besprechen.
Gerne können Sie mit mir Ihre individuellen Anforderungen besprechen und gemeinsam überlegen, wie eine passende Lösung für ihr Unternehmen aussehen kann. Lassen Sie uns gemeinsam Ihr Unternehmen stärken.
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